Code of Ethics

Code of Ethics

Für uns gehört unternehmerisches Handeln unter Beachtung ethischer Grundsätze zu den wesentlichen Faktoren unserer geschäftlichen Tätigkeit. Wir betrachten uns als engagierten Partner unserer Kunden, als Geschäftspartner und als zielorientierte Manager, die Entscheidungen mit langfristigen Wirkungen treffen. Wir glauben an soziales Engagement, den Umweltgedanken und ein faires Miteinander als tragende Säulen unserer Gesellschaft und des geschäftlichen Verkehrs.

Glaubwürdigkeit und Integrität sind eine elementare Basis für unseren Erfolg. Alle Kunden und Geschäftspartner können erwarten und davon ausgehen, dass wir auf Grundlage hoher ethischer Standards arbeiten und unsere Verpflichtungen als fairer und rechtschaffender Geschäftspartner verlässlich erfüllen.

Ziel ist es dabei, ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung nachhaltig miteinander in Einklang zu bringen. Umweltschutz und sozialverträgliche Handelstätigkeit prägen unser Leitbild. Wir unterstützen die Prinzipien des United Nations Global Compact im Sinne der Menschenrechte, des Arbeitsrechts, des Umweltschutzes und der ethischen Geschäftspraktiken.

Geltungsbereich

Dieser Code of Ethics gilt konzernweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich der Unternehmensleitung der zur ATIS UHER-Gruppe gehörenden Gesellschaften. Er legt Mindeststandards fest, die nach Möglichkeit übertroffen werden sollten und dient als Grundvoraussetzung für jede Geschäftsbeziehung.

Die in diesem Code of Ethics beschriebenen Standards basieren im Wesentlichen auf der UN-Menschenrechtscharta, auf UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für multinational tätige Unternehmen.

Ergänzend zu den hier geregelten Standards gelten die Regelungen des „ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft – Korruption bekämpfen“.

Einhaltung kartellrechtlicher Regeln

Bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen hält die ATIS UHER-Gruppe die geltenden nationalen und internationalen Gesetze und sonstige maßgebende Regelungen und Bestimmungen ein.

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, sowohl alle nationalen rechtlichen Anforderungen als auch die sozialen Mindestanforderungen dieser Verhaltensstandards zu beachten. Wenn Bestimmungen nationaler und internationaler Gesetzgebung, Industriestandards und die Regelungen dieses Code of Ethics den gleichen Gegenstand betreffen, gilt die jeweils strengste Regelung.

Bestechung und Korruption

Bestechung und Korruption lehnen wir in jeder Form ab. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sind strikt einzuhalten. Kein Mitarbeiter darf Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern, Beamten und anderen Amtsträgern oder sonstigen Dritten direkt oder indirekt unberechtigte oder ungesetzliche Vorteile im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen oder der Erbringung sonstiger Leistungen verschaffen.

Jeder Mitarbeiter der ATIS UHER-Gruppe einschließlich der Unternehmensleitung wird insbesondere jegliches Verhalten unterlassen, das nach Art und Umfang dazu geeignet sein kann, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers unzulässig zu beeinflussen.

Kartellrechtliche Regeln

Es ist die Philosophie der ATIS UHER-Gruppe, Aufträge im fairen Wettbewerb zu gewinnen. Dabei werden auf innovative Qualität und Preisvorteile gesetzt sowie jegliche Preis- und Mengenabsprachen oder Scheinangebote mit Wettbewerbern abgelehnt.

Unter Beachtung der Richtlinien des nationalen und internationalen Kartellrechts ist die ATIS UHER-Gruppe und deren Mitarbeiter einem fairen und offenen Wettbewerb auf den Märkten verpflichtet. Keine Gesellschaft und kein Mitarbeiter darf sich auf rechtswidrige und/oder strafrechtlich relevante Praktiken einlassen, wie zum Beispiel gesetzeswidrige Angebotsabsprachen, die den Wettbewerb ausschließen, beschränken oder verzerren.

Vertraulichkeit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden stets vertraulich behandelt. Dies gilt auch für andere Informationen, an deren Geheimhaltung die ATIS UHER-Gruppe, deren Vertragspartner oder Kunde ein Interesse hat. Solche Informationen dürfen nicht ohne Erlaubnis an Unbefugte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht für unsere Mitarbeiter auch nach Beendigung des Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses fort.